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INSTITUT FÜR UMWELTSYSTEMFORSCHUNG


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Master Umweltsysteme und Ressourcenmanagement

Das Masterstudium in Umweltsysteme und Ressourcenmanagement besteht aus einem Pflichtbereich, einem Wahlpflichtbereich und einem Angleichungsbereich. Letzterer entfällt für Studierende, die einen BSc in Angewandte Systemwissenschaft oder Umweltsystemwissenschaft haben. Der Wahlpflichtbereich besteht aus den zwei Vertiefungsbereichen Umweltmodellierung und Sozial-ökologische Systeme sowie einem Ergänzungsbereich. Alle Lehrveranstaltungen sind einem dieer Bereiche zugeordnet.

In der Zulassungsordnung werden Grundkenntnisse in Mathematik und Informatik gefordert, die als Zulassungsauflage ggf. ohne Anrechnung der entsprechenden Leistungspunkte im ersten Fachsemester nachgeholt werden müssen. Exemplarische Studienverlaufspläne sehen wie folgt aus:

Hinweise für Studierende nach der alten Prüfungsordnung von 2020

Seit dem Wintersemester 2023/24 gilt eine neue Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Umweltsysteme und Ressourcenmanagement. Den Abschluss gemäß der Prüfungsordnung von 2020 kann man noch bis zum 30.09.2026 erlangen. Danach erfolgt eine automatische Umschreibung in die aktuell gültige Prüfungsordnung. Diese Regel gilt nicht, wenn vor dem Ablauf der Frist die Zulassung zur Masterarbeit erteilt wurde.

Studierende, die bereits im Sommersemester 2023 oder davor im Master Umweltsysteme und Ressourcenmanagement immatrikuliert waren, können auf Antrag auch freiwillig in die neue Prüfungsordnung wechseln. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Im Angleichungsbereich werden weiterhin die wichtigsten Grundlagen der Systemwissenschaft im Angleichungsmodul in kondensierter Form vermittelt.
  2. Das bisher geforderte Bachelormodul der Informatik (Einführung in die Software-Entwicklung) wurde durch Informatik für Anwendende ersetzt. Für dieses Modul wird die alte Lehrveranstaltung Einführung in Algorithmen und Datenstrukturen anerkannt.
  3. Das frühere Modul Regelbasierte Modellierung wird ab sofort mit nahezu gleichen Inhalten als Mensch-Umwelt Interaktionen angeboten. Das alte Modul wird hierfür anerkannt.
  4. Der Pflichtbereich enthält zusätzlich die Präsentation der Masterarbeit im Abschluss-Seminar Systemwissenschaft (M.Sc.).
  5. Wenn einzelne Module aus dem Pflichtbereich oder dem Angleichungsbereich bereits im Bachelor studiert wurden, werden sie durch Module aus dem Wahlpflichtbereich in entsprechendem Umfang ersetzt.
  6. Ab dem WS 2023/24 werden die Angebote der FG Umweltökonomie der Lehreinheit Wirtschaftswissenschaften im Vertiefungsbereich B (Sozial-ökologische Systeme) nach den Regeln des FB 9 behandelt, d.h. alle Studierenden erhalten dieselbe Anzahl an Leistungspunkten.  Nach der neuen PO können im Vertiefungsbereich B bis zu 15 ECTS aus diesem Angebot eingebracht werden. Studierende in der alten PO behalten die bisher erzielten Leistungen wie verbucht. Sie können weitere Module nach den neuen Regeln besuchen und im Vertiefungsbereich B einbringen.
  7. Zusätzliche Module aus dem Bereich Mathematik oder Informatik sind nicht verpflichtend vorgeschrieben, können aber im Ergänzungsbereich mit jeweils maximal 9 ECTS anerkannt werden.
  8. Das Masterprojekt im Ergänzungsbereich umfasst ab sofort nur noch 6 ECTS.